Vorbereitung der Anzeige des Verfahrens:
Eine formal korrekte begründete Anzeige sollte beinhalten:
- Darlegung, wie die drohende Zahlungsunfähigkeit substanziell vermieden werden kann, also dargelegt durch:
- eine Vermögensübersicht mit den Berechnungen der Wirksamkeit des Plans, also auch
- Ertrags- und Liquiditätsplanung mit den Angaben - Darlegung, wie die Umschichtung von Rentabilität (Re-Strukturierung) in der inneren, wie äußeren Wertschöpfung geplant ist:
- Was kann wo erzielt werden, ohne dass die Position des Schuldners in dessen Absatzmarkt gefährdet wird?
Anzeige des Verfahrens:
Um im Rahmen eines Restrukturierungsplans, sogenannte Verfahrenshilfen des StaRUG in Anspruch zu nehmen, muss das Unternehmen sein Restrukturierungsvorhaben beim zuständigen Gericht anzeigen.
Diese "Formalität" macht
a) das Verfahren rechtlich wirksam und ist
b) eine einseitige Handlung des Schuldners, für die folgende Unterlagen erforderlich sind:
- Entwurf des Restrukturierungsplans oder Konzept, falls noch nicht vorhanden.
- Aktueller Stand der Verhandlungen und Maßnahmen zur Erfüllung der StaRUG-Pflichten.
- Erklärung zu möglichen Eingriffen in die Rechte von Verbrauchern oder KMU.
Nach der Anzeige kann der Schuldner die gewünschten Verfahrenshilfen beantragen.
Das StaRUG bietet folgende Instrumente:
- Vollstreckungs- und Verwertungssperren (Stabilisierung),
- Vorprüfung relevanter Fragen zur Bestätigung des Plans,
- Hilfe bei der Umsetzung der gerichtlichen Planabstimmung
Planangebot
Die Abstimmung über den Restrukturierungsplan kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen.
Wichtig:
Es wäre wünschenswert, dass die von den Planungen betroffenen Personen bereits im Vorfeld der Abstimmung aktiv in die Ausarbeitung des Planangebots einbezogen werden. Zudem sollte sichergestellt werden, dass das Angebot frühzeitig und in angemessener Form präsentiert wird, um allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich umfassend zu informieren und ihre Meinungen einzubringen.
Das überzeugt dann im Verfahren.